TARIFE

Tarifordnung 2027

Gültig ab 1. Januar 2027

1. Geltungsbereich

Diese Tarifordnung gilt für die Dienstleistungen der Spitex Wiitblick GmbH. Sie richtet sich nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Pflegegesetzgebung des Kantons Zürich. Pflegerische Leistungen sind Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

2. Pflegeleistungen der Krankenversicherung (KLV)

Pflegeleistungen erbringen wir auf der Grundlage einer Bedarfsabklärung durch eine diplomierte Pflegefachperson und einer ärztlichen Anordnung. Die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betragen gemäss Art. 7a Abs. 1 KLV:

LeistungBeitrag pro Stunde
Abklärung, Beratung und KoordinationCHF 76.90
Untersuchung und BehandlungCHF 63.00
GrundpflegeCHF 52.60

Die Leistungen werden in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet, mindestens werden 10 Minuten verrechnet. Wir stellen die Rechnung für diese Leistungen direkt der Krankenversicherung zu.

3. Patientenbeteiligung

Im Kanton Zürich beteiligen sich Klientinnen und Klienten mit CHF 7.65 pro Pflegetag an den Pflegekosten (§ 9 Abs. 2 Pflegegesetz). Keine Patientenbeteiligung wird erhoben für Personen bis zum vollendeten 18. Altersjahr, bei Akut- und Übergangspflege sowie bei Leistungen zulasten der Invaliden- oder Unfallversicherung. Die Patientenbeteiligung ist Teil unserer Rechnung.

Die Restkosten der Pflege übernimmt die Wohngemeinde nach den Vorgaben des Kantons Zürich.

4. Pflege auf eigene Rechnung

Wenn Sie keinen Einbezug der Krankenversicherung wünschen, können Sie Pflegeleistungen auch selbst bezahlen. Der Stundenansatz beträgt je nach Bedarf CHF 90.– bis 150.–.

5. Weitere Dienstleistungen

Diese Leistungen sind nicht Teil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und werden direkt Ihnen verrechnet.

LeistungTarif
Hauswirtschaftsleistungen*CHF 49.– pro Stunde
Entlastung von pflegenden Angehörigenauf Anfrage
Zuschlag SpätdienstCHF 8.– pro Stunde
Kilometerzuschlag bei BegleitungenCHF 1.– pro Kilometer
Schlüsselmanagementauf Anfrage
Kurzfristige TerminabsageCHF 50.– pro Absage

* Hauswirtschaftsleistungen erbringen wir aufgrund eines ärztlichen Auftrags und einer Bedarfsabklärung und rechnen sie in Einheiten von 15 Minuten ab. Zusatzversicherungen übernehmen teilweise die Kosten; bitte klären Sie dies mit Ihrer Versicherung.

6. Einsatzzeiten

Wir sind von Montag bis Freitag nach Bedarf zwischen 7.00 und 22.00 Uhr im Einsatz. Am Wochenende und an Feiertagen finden keine Einsätze statt.

7. Kostenübernahme durch Versicherungen

Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz (Art. 25a KVG) rechnen wir direkt mit der Krankenversicherung ab. Leistungen nach dem Unfallversicherungsgesetz rechnen wir nach Möglichkeit direkt mit der Unfallversicherung ab; andernfalls können Sie die bezahlte Rechnung zur Rückerstattung bei Ihrer Unfallversicherung einreichen.

8. Rechnung

Wir stellen monatlich Rechnung für die Leistungen des Vormonats. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsschwierigkeiten bitten wir Sie, uns frühzeitig zu kontaktieren.

9. Eintritt und Austritt

Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Ein Austritt ist für Pflegeleistungen innert 24 Stunden und für weitere Dienstleistungen innert 48 Stunden möglich.

10. Inkrafttreten

Diese Tarifordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.